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Staatsprüfung für die Befähigung zur Ausübung des Berufes des Arbeitsrechtsberaters - Jahr 2024

Das Ministerium für Arbeit und Soziales hat am 01.02.2024 im Amtsblatt Nr. 10 das Dekret zur Einberufung der Session für das Jahr 2024 der Staatsprüfung für die Befähigung zur Ausübung des Berufs des Arbeitsrechtsberaters, veröffentlicht. Die schriftliche Prüfung findet am 09.09.2024 und am 10.09.2024 statt.

Das Ansuchen um Zulassung zur Staatsprüfung ist ausschließlich telematisch unter Verwendung der SPID-Zugangsdaten oder mittels CIE einzureichen (Einreichetermin: 19.07.2024); hierfür hat das Ministerium auf seiner Homepage eine eigene Prozedur eingerichtet.

Abschliessen weist man darauf hin, dass die Voraussetzungen für den Zugang zum Staatsprüfung, mit Ausnahme jener Fälle, für welche in Punkt 7.2 Buchstabe D) eine andere Angabe gemacht wird, am Tag der Veröffentlichung des Dekretes oder am Tag der Einreichefrist des Antrags auf Zulassung zu den Prüfungen erfüllt sein müssen, so dass die Kandidaten/innen an einem dieser beiden Zeitpunkte im Besitz einer gültigen Bescheinigung über den Abschluss des Praktikums sein müssen.

Berufskammer der Arbeitsrechtsberater der Provinz Bozen
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