Die Arbeitsrechtsberater in Italien
In Italien sind derzeit rund 28.000 Arbeitsrechtsberater tätig. In ihren Büros arbeiten 60.000 Mitarbeiter. Sie betreuen 900.000 Mandanten und deren 7 Millionen Mitarbeiter mit einer jährlichen Lohnsumme von 51 Milliarden Euro. Die Arbeitsrechtsberater erstellen jährlich insgesamt 1.200.000 verschiedene Steuererklärungen und sind als Gerichtssachverständige und Vertreter in Schlichtungskommissionen in weit über 100.000 Fällen tätig.
In der Rangliste der erzielten Freiberuflereinkommen sind sie an dritter Stelle hinter Notaren und Wirtschaftsprüfern.
Die traditionelle Tätigkeit der Arbeitsrechtsberater ist die Beratung der Klein- und Mittelbetriebe im gesamten Bereich des Arbeitsrechts und der Personalverwaltung. Diese spezifische Beratung gewinnt zunehmend an Bedeutung, da in der Entwicklung der Betriebe die Mitarbeiter von strategischer Bedeutung sind.
Die Arbeitsrechtsberater sind aber auch im Bereich des Steuerrechtes tätig. Neben der Erstellung der verschiedenen Steuererklärungen, der Buchhaltung und der Erstellung der Bilanzen sind die Arbeitsrechtsberater auch befähigt ihre Mandanten vor der Steuergerichtsbarkeit zu vertreten.
In einer erst kürzlich veröffentlichten Studie des angesehenen Forschungsinstitutes "Censis" werden die Arbeitsrechtsberater als äußerst wichtige Berater der Klein- und Mittelbetriebe angesehen. Es handelt sich um eine aufstrebende freiberufliche Tätigkeit im derzeitigen wirtschaftlichen Umbau der Gesellschaft hin in Richtung Dienstleistungsgesellschaft. Gerade die ausgeprägte Spezialisierung ist ein besonders entscheidender Punkt in einer entwickelten Dienstleistungsgesellschaft.