Staatsprüfung für die Befähigung zur Ausübung des Berufes des Arbeitsrechtsberaters - Jahr 2025
Aktualisierung 02.07.2025: Im Amtsblatt 4. Sonderserie - Auswahlverfahren und Prüfungen, Nr. 48 vom 20. Juni 2025, wurde Artikel 4 Absatz 3 des ursprünglichen Dekretes geändert, um die Frist für die Einreichung der Anträge für die Zulassung zur Staatsprüfung abzuändern, was sich auch auf die Gültigkeit der Bescheinigungen über den Abschluss des Praktikums auswirkt, welche zur Zulassung zu den Prüfungen Voraussetzung sind
Das Ministerium für Arbeit und Soziales hat am 31.01.2025 im Amtsblatt Nr. 7 das Dekret zur Einberufung der Session für das Jahr 2025 der Staatsprüfung für die Befähigung zur Ausübung des Berufs des Arbeitsrechtsberaters, veröffentlicht. Die schriftliche Prüfung findet am 28.10.2025 und am 29.10.2025 statt.
Das Ansuchen um Zulassung zur Staatsprüfung ist ausschließlich telematisch unter Verwendung der SPID-Zugangsdaten oder mittels CIE einzureichen (Einreichetermin: 21.07.2025 15.09.2025, 14 Uhr); hierfür hat das Ministerium auf seiner Homepage eine eigene Prozedur eingerichtet.
Abschließend weist man darauf hin, dass i.S. des Art. 4, Absatz 8, des Dekretes vom 31.01.2025 die Voraussetzungen für den Zugang zum Staatsprüfung, mit Ausnahme jener Fälle, für welche in Punkt 7.2 Buchstabe D) eine andere Angabe gemacht wird, am Tag der Veröffentlichung des Dekretes oder am letzten Tag der Frist für die Einreichung des Antrages auf Zulassung zu den Prüfungen erfüllt sein müssen.
Demnach müssen die Kandidaten/innen am 15.09.2025 im Besitz einer gültigen Bescheinigung über den Abschluss des Praktikums sein müssen. Kandidaten/innen, welche ihr Praktikum innerhalb der Fünfjahresfrist absolviert haben, muss die Bescheinigung über den Abschluss des Praktikumsam am Tag der Veröffentlichung des Dekretes gültig sein, also am 24.01.2025.
Allegato_estratto-gazzetta-ufficiale.pdf
Circolare-n.-1188-Circolare-sulla-modifica-del-decreto-esame-di-stato-2025.pdf







