Staatsprüfung für die Befähigung zur Ausübung des Berufes des Arbeitsrechtsberaters - Jahr 2025
Das Ministerium für Arbeit und Soziales hat am 31.01.2025 im Amtsblatt Nr. 7 das Dekret zur Einberufung der Session für das Jahr 2025 der Staatsprüfung für die Befähigung zur Ausübung des Berufs des Arbeitsrechtsberaters, veröffentlicht. Die schriftliche Prüfung findet am 28.10.2025 und am 29.10.2025 statt.
Das Ansuchen um Zulassung zur Staatsprüfung ist ausschließlich telematisch unter Verwendung der SPID-Zugangsdaten oder mittels CIE einzureichen (Einreichetermin: 21.07.2025, 14 Uhr); hierfür hat das Ministerium auf seiner Homepage eine eigene Prozedur eingerichtet.
Abschließend weist man darauf hin, dass i.S. des Art. 4, Absatz 8, des Dekretes vom 31.01.2025 die Voraussetzungen für den Zugang zum Staatsprüfung, mit Ausnahme jener Fälle, für welche in Punkt 7.2 Buchstabe D) eine andere Angabe gemacht wird, am Tag der Einreichefrist des Antrags auf Zulassung zu den Prüfungen erfüllt sein müssen. Demnach müssen die Kandidaten/innen am 21.07.2025 im Besitz einer gültigen Bescheinigung über den Abschluss des Praktikums sein müssen.
