Staatsprüfung für die Befähigung zur Ausübung des Berufes des Arbeitsrechtsberaters - Jahr 2023
Das Ministerium für Arbeit und Soziales hat am 31.01.2023 im Amtsblatt Nr. 8 das Dekret zur Einberufung der Session für das Jahr 2023 der Staatsprüfung für die Befähigung zur Ausübung des Berufs des Arbeitsrechtsberaters, veröffentlicht. Die schriftliche Prüfung findet am 05.09.2023 und am 06.09.2023 statt.
Das Ansuchen um Zulassung zur Staatsprüfung ist ausschließlich telematisch unter Verwendung der SPID-Zugangsdaten oder mittels CIE einzureichen (Einreichetermin: 21.07.2023); hierfür hat das Ministerium auf seiner Homepage eine eigene Prozedur eingerichtet.
Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass die Voraussetzungen für den Zugang zum Staatsprüfung, mit Ausnahme derjenigen, für die in Punkt 6.2 Buchstabe D) eine andere Angabe gemacht wird, am Tag der Veröffentlichung des Dekretes oder am Tag der Einreichung des Antrags auf Zulassung zu den Prüfungen erfüllt sein müssen, so dass die Kandidaten/innen an einem dieser beiden Zeitpunkte im Besitz der Bescheinigung über den Abschluss des Praktikums sein müssen.