Staatsprüfung für die Befähigung zur Ausübung des Berufes des Arbeitsrechtsberaters - Jahr 2022

Update 12.07.2022: Im Amtsblatt wird derzeit der Ministerialerlass Nr. 31 vom 4. Juli 2022 veröffentlicht, welches Änderungen des Dekret Nr. 3 vom 27.01.2022 vorsieht. Es wird hervorgehoben, dass

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Das Ministerium für Arbeit und Soziales hat in der 4. Sonderserie des Amtsblattes Nr. 12 vom 11.02.2022 das Dekret zur Einberufung der Session für das Jahr 2022 der Staatsprüfung für die Befähigung zur Ausübung des Berufs des Arbeitsrechtsberaters, veröffentlicht. Die schriftliche Prüfung findet am 08.09.2022 und 09.09.2022 statt.

Das Ansuchen um Zulassung zur Staatsprüfung ist ausschließlich telematisch unter Verwendung der SPID-Zugangsdaten oder mittels CIE einzureichen (Einreichetermin: 20.07.2022); hierfür hat das Ministerium auf seiner Homepage eine eigene Prozedur eingerichtet.

Die wichtigsten Änderungen:

Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass die Voraussetzungen für den Zugang zum Staatsprüfung, mit Ausnahme derjenigen, für die in Punkt 6.2 Buchstabe D) eine andere Angabe gemacht wird, am Tag der Veröffentlichung des Dekretes oder am Tag der Einreichung des Antrags auf Zulassung zu den Prüfungen erfüllt sein müssen, so dass die Kandidaten/innen an einem dieser beiden Zeitpunkte im Besitz der Bescheinigung über den Abschluss des Praktikums sein müssen.

Decreto_esami_abilitazione_consulenti_lavoro_2022.pdf
12/02/2022 11.22 | 791kb
modifiche-al-Decreto-Direttoriale-n.-3-del-27-gennaio-2022.pdf
12/07/2022 20.42 | 258kb