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Staatsprüfung für die Befähigung zur Ausübung des Berufes des Arbeitsrechtsberaters - Jahr 2026

Das Ministerium für Arbeit und Soziales hat am 20.01.2026 im Amtsblatt Nr. 5 das Dekret zur Einberufung der Session für das Jahr 2026 der Staatsprüfung für die Befähigung zur Ausübung des Berufs des Arbeitsrechtsberaters, veröffentlicht. Die schriftliche Prüfung findet am 27.10.2026 und am 28.10.2025 statt.

Das Ansuchen um Zulassung zur Staatsprüfung ist ausschließlich telematisch unter Verwendung der SPID-Zugangsdaten oder mittels CIE einzureichen (Einreichetermin: 15.09.2026, 14 Uhr); hierfür hat das Ministerium auf seiner Homepage eine eigene Prozedur eingerichtet.

Abschließend weist man darauf hin, dass i.S. des Art. 4, Absatz 8, des Dekretes vom 20.01.2026 die Voraussetzungen für den Zugang zum Staatsprüfung, mit Ausnahme jener Fälle, für welche in Punkt 7.2 Buchstabe D) eine andere Angabe gemacht wird, am Tag der Veröffentlichung des Dekretes oder am letzten Tag der Frist für die Einreichung des Antrages auf Zulassung zu den Prüfungen erfüllt sein müssen.

Demnach müssen die Kandidaten/innen am 15.09.2026 im Besitz einer gültigen Bescheinigung über den Abschluss des Praktikums sein müssen. Kandidaten/innen, welche ihr Praktikum innerhalb der Fünfjahresfrist absolviert haben, muss die Bescheinigung über den Abschluss des Praktikumsam am Tag der Veröffentlichung des Dekretes gültig sein, also am 20.01.2026.

estratto-Gazzetta-Ufficiale.pdf
05/03/2026 20.15 | 543kb
Berufskammer der Arbeitsrechtsberater der Provinz Bozen
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