Staatsprüfung für die Befähigung zur Ausübung des Berufes des Arbeitsrechtsberaters - Jahr 2021

Das Ministerium für Arbeit und Soziales hat in der 4. Sonderserie des Amtsblattes Nr. 8 vom 29.01.2021 das Dekret zur Einberufung der Session für das Jahr 2021 der Staatsprüfung für die Befähigung zur Ausübung des Berufs des Arbeitsrechtsberaters, veröffentlicht. Die schriftliche Prüfung findet am 06.09.2021 und 07.09.2021 statt.

Das Ansuchen um Zulassung zur Staatsprüfung ist ausschließlich telematisch unter Verwendung der SPID-Zugangsdaten oder mittels CIE einzureichen (Einreichetermin: 16.07.2021); hierfür hat das Ministerium auf seiner Homepage eine eigene Prozedur eingerichtet, welche seit 08.02.2021 aktiviert ist.

Schließlich wird präzisiert, dass, sollte es aufgrund des Fortbestehens der aktuellen epidemiologischen Notlage, verursacht durch Covid-19, notwendig sein, Präventionsmaßnahmen und Maßnahmen der sozialen Distanzierung zu ergreifen, auch für die Session 2021 alternative Methoden der Durchführung der Prüfungen angewandt werden können. Diese müssen in jedem Fall die Überprüfung der Kompetenzen, Kenntnisse und Fähigkeiten, welche für die Ausübung des Berufs erforderlich sind, gewährleisten und müssen im Voraus mitgeteilt werden.

Aktualisierung 16.07.2021: Mit Dekret vom 16.07.2021 wurde festgesetzt, dass aufgrund des Notstandes wegen Covid-19, die Prüfungen 2021 ausschliesslich in mündlicher Form, in Präsenz, abgehalten werden; der Einreichetermin für das Ansuchen um Zulassung ist auf den 10.09.2021 verschoben worden und die Prüfungen beginnen am 25.10.2021 und werden entsprechend den von den einzelnen Prüfungskommissionen festgelegten Kalendern fortgesetzt. 

Circolare-n.-1169-Allegato_estratto-GU.pdf
13/02/2021 12.32 | 560kb
Circolare-n.-1169-esami-sessione-2021.pdf
13/02/2021 12.31 | 104kb
DD-46-del-16072021-esami-consulenti-lavoro-2021.pdf
18/07/2021 18.48 | 212kb