Andauernde und fortwährende Fortbildung: Ende Biennium 2011-2012

Man erinnert daran, dass innerhalt 28.02.2013 die Erklärung (Allegato VI) über die vorgeschriebene Fortbilung im Biennium 2011-2012 eingereicht werden muss. In der Sektion Formulare befinden sich die Vorlagen.

Jene, welche im Biennium 2011 - 2012 mindestens 32 Guthaben erreicht haben, können die fehlenden Guthaben innerhalb  30.04.2013 machen; sie sind verpflichtet, innerhalb 15. Mai 2013 eine weitere Erklärung bzgl. der erfolgten Fortbildung innerhalb des Zeitraumes 01.01.2013-30.04.2013 für das Biennium 2011-2012 einzureichen.

Diese Guthaben können in diesem Fall nicht dem laufenden Biennum 2013-2014 angerechnet werden.