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Die Arbeitsrechtsberater
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Die rechtliche Anerkennung und institutionellen Einrichtungen der Berufskategorie

Die Ursprünge des derzeitigen Berufes gehen auf das Jahr 1939 zurück. Mit dem Gesetz Nr. 11815/39 ist eine erste Novellierung des Berufes erfolgt. Im Jahr 1964 wurde mit Gesetz Nr. 1081/64 die Berufskammer der Arbeitsrechtsberater geschaffen.

Aufgrund der Dynamik, Zielstrebigkeit und Geschlossenheit der Berufskategorie sind innerhalb kurzer Zeit zwei weitere außerordentlich wichtige Bestimmungen erlassen worden:

  • Mit dem Gesetz Nr. 1100/71 ist die Für- und Vorsorgeeinrichtung der Arbeitsrechtsberater, das ENPACL, errichtet worden. Das mittlerweile privatisierte Institut verwaltet autonom die Renten- und Fürsorgezahlungen sowie die Einhebung der Pflichtbeiträge.
  • Mit dem Gesetz Nr. 12/79 ist die Berufsordnung der Arbeitsrechtsberater erlassen worden. Es regelt die Tätigkeit, die Voraussetzungen für die Eintragung in die Berufskammer, die Aufgaben und Organisation der provinzialen Berufskammern sowie des Vorstandes auf nationaler Ebene. Weitere zentrale Bestandteile des Gesetzes bilden das Berufsgeheimnis und die Verschwiegenheitspflicht sowie die strafrechtlichen Bestimmungen für die widerrechtliche Ausübung der Tätigkeiten des Arbeitsrechtsberaters.

Die Berufsausübung ist an die gesetzlichen Vorschriften gebunden, welche öffentliche Interessen schützen sowie höchste fachliche und soziale Kompetenz und Korrektheit garantieren. Die Einhaltung der Bestimmungen und die Aufsicht gewährleistet das Ministerium für Arbeit.

Alle im Berufsregister eingetragenen Arbeitsrechtsberater sind an einen Verhaltenskodex gebunden. Dieser Verhaltenskodex besteht aus einer Sammlung von ethischen Grundsätzen und Verhaltensregeln deren Einhaltung Pflicht ist.

Institutionelle Bezugspunkte auf lokaler Ebene sind die in jeder Provinz bestehenden Berufskammern der Arbeitsrechtsberater und deren gewählter Vorstand. Diese haben weitreichende organisatorische Vollmachten, wachen über die korrekte Ausübung der beruflichen Tätigkeit in jeder Hinsicht und sprechen gegebenenfalls Disziplinarmassnahmen aus.

Die provinzialen Berufskammern ihrerseits wählen den nationalen Vorstand. Dieser bildet das Verwaltungsorgan auf gesamtstaatlicher Ebene der Arbeitsrechtsberater.


Berufskammer der Arbeitsrechtsberater der Provinz Bozen
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