Die Arbeitsrechtsberater Italien

Die traditionelle Tätigkeit der Arbeitsrechtsberater ist die Beratung der Klein- und Mittelbetriebe im gesamten Bereich des Arbeitsrechts und der Personalverwaltung

Die Ursprünge des derzeitigen Berufes gehen auf das Jahr 1939 zurück. Mit dem Gesetz Nr. 11815/39 ist eine erste Novellierung des Berufes erfolgt. Im Jahr 1964 wurde mit Gesetz Nr. 1081/64 die Berufskammer der Arbeitsrechtsberater geschaffen

Die umfangreichen fachlichen Kompetenzen und die hohen Anforderungen die in der Ausübung der Tätigkeit des Arbeitsrechtsberaters notwendig sind erfordern ein besonderes Auswahlverfahren

Die Arbeitsrechtsberater sind hochmotivierte und bestens ausgebildete Fachleute