Beruflicher und fachlicher Wirkungskreis der Arbeitsrechtsberater

Die Arbeitsrechtsberater sind hochmotivierte und bestens ausgebildete Fachleute. Ihre Mandanten sind vorwiegend Klein- und Mittelbetriebe. Der Schwerpunkt der Beratungstätigkeit liegt im Bereich der Gestaltung von wirtschaftlichen Unternehmensabläufen und einer kompletten Personalverwaltung.

Der Wirkungsbereich ist zentral in einer Beziehung zwischen den Mandanten, deren Mitarbeitern und den öffentlichen Institutionen. Prägend in dieser Beziehung ist das Vertrauensverhältnis zwischen den Arbeitsrechtsberatern und deren Mandanten. Die Arbeitsrechtsberater sind an das Berufsgeheimnis und die Verschwiegenheitspflicht gebunden. Diese zusätzliche Garantie für die Mandanten hat nur für jene Freiberufler Gültigkeit welche in Berufsverzeichnisse eingetragen sind und deren Tätigkeiten vom Gesetz geregelt sind.

Seit dem Jahr 1979 hat sich das Berufsbild und der Wirkungskreis der Arbeitsrechtsberater nachhaltig geändert. Dies auch im Einklang mit der ständig zunehmenden Tätigkeit des Gesetzgebers und dem Wandel von Wirtschaft und Gesellschaft. Aus dem Fachmann, welcher vorwiegend auf Lohnabrechnungen und Beitragsberechnungen konzentriert war, ist eine externe und zentrale Führungspersönlichkeit geworden. Der Wirkungskreis ist nun nicht mehr nur jener des Arbeitsrechts, sondern umfasst den steuerlichen Bereich ebenso wie eine komplette Betriebsberatung.

Die Tätigkeiten können wie folgt aufgeschlüsselt werden:

Arbeitsrecht:


 
Steuerrecht/Betriebsberatung:


 

Verschiedene Beratungen:

 

Nicht nur die fachlichen Wirkungsbereiche der Arbeitsrechtsberater sind sehr weitläufig sondern auch die wirtschaftlichen Sektoren:

Außer in den traditionellen Wirtschaftsbereichen Industrie, Handwerk, Handel, Dienstleistungen, Tourismus, Genossenschaften und Landwirtschaft sind die Arbeitsrechtsberater auch in solch speziellen Bereichen wie Künstler und Berufsschauspieler, Berufssport, Heimarbeit, Hausangestellte, dauerhafte Arbeitsverhältnisse im Ausland, Journalisten, Leitende Angestellte und öffentliche Körperschaften privilegierte Ansprechpartner.